Mehrwertsteuer bei Arzneimittel: Regelung bei den Tierärzten
(14.01.2009) Mit 1.1.2009 wurde der Mehrwertsteuersatz bei Arzneimittel auf 10% gesenkt. Wendet der Tierarzt aber Arzneimittel im Zuge einer Behandlung selbst an, handelt es sich um eine Nebenleistung, die auch weiterhin mit 20% Mehrwertsteuer zu versteuern ist.
Nur wenn der Tierarzt das Arzneimittel dem Tierhalter zur späteren Verabreichung oder Anwendung ohne unmittelbar damit verbundene, weitere Behandlungsleistung verkauft, kommt der ermäßigte Steuersatz von 10% zur Anwendung.
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