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Ein Leitfaden für den Umgang mit Giftfällen
Das Auslegen von Giftködern und das Vergiften von (Wild-) Tieren ist in Österreich nach den Landesjagdgesetzen, den Landesnaturschutzgesetzen, dem Bundestierschutzgesetz, sowie dem Strafgesetzbuch verboten.Es treten allerdings immer wieder Fälle auf, in denen gegen dieses Verbot verstoßen wird.Eingesetzt werden Giftköder im Wesentlichen in zwei voneinander unterschiedlich zu bewertenden Fällen: Einerseits wird Gift immer wieder von Hunde- und Katzenhassern eingesetzt, um sich unliebsamer Haustiere in der Nachbarschaft zu entledigen. Hier können Sie den Leitfaden downloaden! Weitere Meldungen
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