Steiermark: Tierärztekammer gegen Ablöse von Tierschutz-Ombudsmann Sorger

(13.10.2007) Nach drei Jahren Tätigkeit wird Dr. Othmar Sorger vor die Wahl gestellt entweder nicht mehr als Tierarzt zu praktizieren oder sein Amt als Tierschutz-Ombudsmann zurückzulegen – Grund Unvereinbarkeit.

Die Österreichische Tierärztekammer, besonders die Landesstelle Steiermark, hat die Installierung der Tierschutz-Ombudsmänner sehr begrüßt und unterstützt.

Die Ombudsmänner agieren weisungsfrei und vermeiden rasch und unbürokratisch Tierleid. Seit ihrer Einsetzung haben sie sich in der Praxis außerordentlich bewährt.

Umso erstaunter ist die Tierärztekammer nun, dass der steirische Tierschutz-Ombudsmann Dr. Othmar Sorger nunmehr mit dem fadenscheinigen Argument der Befangenheit enthoben werden soll.

Dr. Sorger übt das Amt des Tierschutzombudsmannes seit drei Jahren nebenberuflich aus und ist gleichzeitig immer auch in seiner tierärztlichen Praxis tätig gewesen, ohne dass es je den geringsten Zweifel an seiner Unparteilichkeit und an seinem Engagement gab.

Jetzt plötzlich aus seinem Beruf und seiner Nebentätigkeit eine generelle Befangenheit abzuleiten, ist nach Auffassung der Tierärztekammer willkürlich und durchaus geeignet, auch weitere Tierschutzombudsmänner in anderen Bundesländern, die ja ebenfalls durchwegs als Beamte oder Praktiker tätig sind, zu entheben.

Die Tierärztekammer weist darauf hin, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, um leicht die in manchen Kreisen ungeliebte Funktion eines Tierschutzombudsmannes auszuhebeln und ihre engagierte und oft unbedankte Arbeit zu verhindern. Damit ist dem Tierschutz sicherlich nicht gedient!

Dr. Sorger hat seine Aufgaben einwandfrei erledigt und nicht einmal jene Gruppierungen, die nun vehement seine Enthebung fordern, haben behauptet, dass es in seiner Tätigkeit jemals zu Befangenheit oder gar Parteilichkeiten gekommen sei.

Die Österreichische Tierärztekammer ersucht die Steirische Landesregierung daher dringend Tierschutzombudsmann Dr. Sorger weiterhin in seiner Funktion zu belassen.

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