Wen betrifft die Vet-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung?

(22.10.2014) Serie: Kurzfacts zur Vet-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung (Teil 1/3)

Die Antibiotika-Mengenstromerfassung betrifft landwirtschaftliche Nutztiere und Pferde.

Werden in der Tierarztpraxis ausschließlich Kleintiere behandelt, so besteht durch die Vet-AB-MengenströmeVO keine zusätzliche Verpflichtung.

Folgende Tierarten fallen unter die Definition „landwirtschaftliche Nutztiere“:
Pferde und Pferdeartige, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Strauße und Nutzfische.

Nach der Vet-AB-Mengenströme-VO sind meldeverpflichtet:

  1. Unternehmen die Tierarzneimittel mit antibiotischen Wirkstoffen an tierärztliche Hausapotheken (TÄ-HAPO) verkaufen,
  2. hausapothekenführende TierärztInnen, die Tierarzneimittel aus ihren TÄ-HAPO abgeben.


Von TierärztInnen selbst angewendete Medikamente mit antibiotischen Wirkstoffen fallen nicht unter die Meldepflicht.

Welche Präparate sind von der Mengenstromerfassung betroffen?

Die Gruppe der von der Mengenstromerfassung betroffenen ATCvet-Codes wird in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ veröffentlicht:
www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Tiergesundheit/Amtliche_Veterinaernachrichten/

Quelle: AGES Medizinmarktaufsicht

Ist Ihre Software bereits fit für die Erfüllung der Vet-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung?

Fordern Sie von Ihrem Softwarelieferanten eine entsprechende Bestätigung oder überlegen Sie den Umstieg auf eine moderne Software (z.B. www.net4vet.com), welche die Antibiotika-Mengenströme-Verordnung erfüllt.

 

Dr. Balthasar Quehenberger
Tierklinik Quehenberger, Perchtoldsdorf
www.que.at

„Nur mit einer in die Praxismanagementsoftware integrierten Lösung wird es möglich sein, der Meldepflicht effizient nachzukommen. Mit net4vet.com können wir die Vet-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung einfach und effizient erfüllen!“


Dr. Balthasar Quehenberger

Kontakt:
net4vet.com
Mag. Oliver Szikonya
[email protected]
+43 (664) 124 30 23 

www.net4vet.com

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