Wen betrifft die Vet-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung?
(22.10.2014) Serie: Kurzfacts zur Vet-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung (Teil 1/3)
Die Antibiotika-Mengenstromerfassung betrifft landwirtschaftliche Nutztiere und Pferde.
Werden in der Tierarztpraxis ausschließlich Kleintiere behandelt, so besteht durch die Vet-AB-MengenströmeVO keine zusätzliche Verpflichtung.
Folgende Tierarten fallen unter die Definition landwirtschaftliche Nutztiere:
Pferde und Pferdeartige, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Strauße und Nutzfische.
Nach der Vet-AB-Mengenströme-VO sind meldeverpflichtet:
- Unternehmen die Tierarzneimittel mit antibiotischen Wirkstoffen an tierärztliche Hausapotheken (TÄ-HAPO) verkaufen,
- hausapothekenführende TierärztInnen, die Tierarzneimittel aus ihren TÄ-HAPO abgeben.
Von TierärztInnen selbst angewendete Medikamente mit antibiotischen Wirkstoffen fallen nicht unter die Meldepflicht.
Welche Präparate sind von der Mengenstromerfassung betroffen?
Die Gruppe der von der Mengenstromerfassung betroffenen ATCvet-Codes wird in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht:
www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Tiergesundheit/Amtliche_Veterinaernachrichten/
Quelle: AGES Medizinmarktaufsicht
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